Wer über einen dieser Abschlüsse verfügt, hat u.a. die Möglichkeit, eine Qualifikationsprüfung an der FH Technikum Wien abzulegen und kann damit die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der FH Technikum Wien erwerben. Qualifikationsprüfungen sind in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und für die Studiengänge Biomedical Engineering, Internationales Wirtschaftsingenieurwesen, Mechatronik/Robotik, Sports Equipment Technology und Urbane Erneuerbare Energietechnologien auch in Physik abzulegen.
Die Qualifikationsprüfung an der FH Technikum Wien ist keine allgemein gültige Studienberechtigungsprüfung. Man erwirbt damit lediglich die Qualifikation für einen bestimmten Studiengang der FH Technikum Wien. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass man sich zuerst um Aufnahme im gewünschten Studiengang bewirbt.
InteressentInnen ohne Matura, die mittels Qualifikationsprüfung die Zugangsvoraussetzungen für das gewünschte Studium an der FH Technikum Wien erwerben wollen, müssen Folgendes tun:
Wer alle erforderlichen Qualifikationsprüfungen abgelegt hat, hat damit die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang erworben und kann am Aufnahmeverfahren teilnehmen.
| Prüfungsfächer |
Eine Qualifikationsprüfung ist in den Fächern
abzulegen. |
| Lehrunterlagen für die Aufbaukurse |
Werden von den zuständigen LektorInnen im internen Campus Informationssytems (CIS) der FH Technikum Wien (Bereich "Aufbaukurse") zur Verfügung gestellt. |
| Prüfungstermine | Die Prüfungen finden im Zeitraum von Mai bis Oktober 2012 statt. Pro Fach stehen drei Prüfungstermine zur Auswahl. InteressentInnen können zu einem dieser drei Termine antreten. Die Prüfungsanmeldung erfolgt online im Campus Informationssystem (CIS) der FH Technikum Wien (Bereich "Aufbaukurse"). |
| Prüfungsgebühr | Um zur Qualifikationsprüfung zugelassen zu werden, muss für den Prüfungsantritt pro Fach und Prüfungsantritt eine Gebühr in der Höhe von EUR 50,- bezahlt werden. Sollte eine Prüfung krankheitsbedingt nicht abgelegt werden können, wird die Prüfungsgebühr bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung für einen nächsten Prüfungstermin gutgeschrieben. |
| Prüfungseinsicht | Die Prüfungen können bei den betreffenden LektorInnen eingesehen werden. Die Termine dafür werden von den LektorInnen bekannt gegeben. |
| Prüfungswiederholung | Sollte man eine Prüfung nicht bestehen, kann diese zu einem späteren Termin wiederholt werden. Bei einem Erstantritt beim dritten Prüfungstermin gibt es ggf. keine Möglichkeit mehr, die Prüfung im selben Jahr zu wiederholen. In diesem Fall oder wenn alle Prüfungen nicht bestanden wurden, können die fehlende(n) Prüfung(en) im folgenden Jahr nachgeholt werden. Bereits positiv abgeschlossene Prüfungen verlieren ihre Gültigkeit nicht. |
Kontakt:
Linda Hampel-Boné, BA
T: +43 1 333 40 77-362