Drittstaat

Folgende Dokumente werden für eine erfolgreiche Bewerbung an der FH Technikum Wien von Ihnen benötigt:

1. Zugangsvoraussetzungen Bachelor

Auch wenn Sie bereits eine über die allgemeine Universitätsreife (Sekundarzeugis) hinausgehende Ausbildung absolviert haben, sind wir als Hochschule aus bildungsstatistischen Gründen verpflichtet, den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife zu erfassen.

Zum Beispiel:

  • (österreichisches) Reifezeugnis,
  • Zeugnis über die Berufsreifeprüfung,
  • für den jeweiligen Fachhochschul-Studiengang infrage kommendes Studienberechtigungszeugnis gemäß §-64a-UG,
  • ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse aufgrund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder einer Nostrifizierung oder auf der Entscheidung der Studiengangsleitung des inländischen Fachhochschul-Studienganges im Einzelfall gleichwertig ist
2. Zugangsvoraussetzungen Master

Master-Studiengänge bauen auf einem absolvierten Bachelor-Studium auf und dienen der schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Spezialisierung oder Erweiterung der vorhandenen Kompetenzen.

Fachliche Zugangsvoraussetzung zum Master-Studium ist ein Abschluss eines einem facheinschlägigen FH-Bachelor-Studienganges gleichwertigen Studiums an einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (mindestens 180 ECTS-Punkte).


Zum Beispiel:

  • Bachelor- bzw. Diplomurkunde inkl. Sammelzeugnis (transcript of records), oder
  • Verleihungsurkunde inkl. Sammelzeugnis (transcript of records), oder
  • Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades inkl. Sammelzeugnis (transcript of records), oder
  • Diploma Supplement inkl. Bachelor- bzw. Diplomurkunde, oder
  • beglaubigtes gleichwertiges Dokument eines im Ausland abgeschlossenen Studiums inkl. Sammelzeugnis (transcript of records)

Im Einzelfall entscheidet die Studiengangsleitung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen.

Sollte das Dokument bzw. die Urkunde zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verfügbar sein, haben Sie die Möglichkeit, das Dokument bis spätestens 15. November nachzureichen.

3. Sprachkenntnisse B2 Level

Für den Besuch eines Studienganges benötigen Sie mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 der Unterrichtssprache (siehe “Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen“). Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen in allen vier Teilbereichen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben) dem Niveau B2 des „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen“ entsprechen und müssen mittels Zertifikat bei der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum 31. Mai vorgelegt werden.


Hinweis: Bewerber*innen mit einem Schul- oder Hochschulabschluss in der geforderten Sprache benötigen kein Zertifikat bzw. Nachweis.

In Ausnahmefällen haben Sie die Möglichkeit das Zertifikat bis zum Bewerbungsschluss des jeweiligen Studienganges nachzureichen.

4. Identitätsnachweis
  • Reisepass oder
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder
  • gültiges österreichisches Aufenthaltsdokument

Führerschein, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc. werden nicht anerkannt!

Falls Sie einen ausländischen Reisepass/Personalausweis* besitzen und einen Wohnsitz in Österreich haben, laden Sie bitte auch das gültige österreichische Aufenthaltsdokument hoch.

5. Lebenslauf Master
  • Aktueller Lebenslauf (inkl. Lichtbild)
6. Motivationsschreiben

Eventuell wird der gewünschte Master-Studiengang im Verlauf des Aufnahmeprozesses noch ein Motivationsschreiben verlangen.

Für Bewerber*innen aus Drittstaaten wird eine Kaution in Höhe von € 250,00 eingehoben und ein erhöhter Studienbeitrag verlangt.

Bewerber*innen aus Drittstaaten sind jene Personen die Staatsbürger*innen eines Drittstaates sind und die relevanten Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der FH Technikum Wien in einem Drittstaat erworben haben.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in unseren Master-FAQ’s: https://www.technikum-wien.at/studieninformationen/faqs/faqs-master/