Drittstaat

1. Zugangsvoraussetzung Bachelor

Die Zugangsvoraussetzung zu einem Bachelor-Studiengang ist die allgemeine Universitätsreife und ist durch eine bzw. mehrere der folgenden Urkunden nachzuweisen:

  • ausländisches Reifezeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis aufgrund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder einer Nostrifizierung oder der Entscheidung der Studiengangsleitung des inländischen Fachhochschul-Studienganges im Einzelfall gleichwertig ist
  • sofern vorhanden – Dokumente welche über Ihren Sekundarschulabschluss hinausgehen (bspw.: Hochschulaufnahmeprüfung, Feststellungsprüfungen, Sammelzeugnisse, Ergänzungsprüfungen, etc.)
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung

Sollte das Dokument bzw. die Urkunde zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verfügbar sein, haben Sie die Möglichkeit, das Dokument bis spätestens 15. November nachzureichen.

2. Sprachkenntnisse B2 Level

Für den Besuch eines deutschsprachigen Studienganges benötigen Sie ab dem Wintersemester 2026/27 mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 in Deutsch und Englisch (siehe “Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen“). Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen in allen vier Teilbereichen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben) dem Niveau B2 des “Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ entsprechen und müssen mittels Zertifikat/Zeugnis des Schul- oder Hochschulabschlusses bei der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum 31. Mai vorgelegt werden.

Ausnahme: Für englischsprachige Studiengänge muss NUR ein Nachweis auf dem Niveau B2 in Englisch vorgelegt werden.

Wichtiger Hinweis: Bewerber*innen mit einem Schul- oder Hochschulabschluss in den geforderten Sprachen benötigen kein Zertifikat bzw. Nachweis für Deutsch oder Englisch (z.B. HTL-Absolvent*innen, AHS-Absolvent*innen, Bachelor Absolvent*innen aus Österreich, etc.), wenn innerhalb der Ausbildung die geforderten Sprachen auf Niveau B2 nachgewiesen werden können.
Um dies überprüfen zu können, ist es notwendig, dass die Stundentafel bzw. Liste der absolvierten Fächer Ihrem Zeugnis beigefügt ist.

In Ausnahmefällen haben Sie die Möglichkeit das Zertifikat/die Zertifikate bis zum Ablauf der Bewerbungsfristen des jeweiligen Studienganges nachzureichen.

Die Sprachkenntnisse können zusätzlich durch ein Interview durch die Studiengangsleitung oder eine von der Studiengangsleitung nominierten Person überprüft werden.

Für Bewerber*innen aus Drittstaaten wird eine Kaution in Höhe von € 250,00 eingehoben und ein erhöhter Studienbeitrag verlangt.

Bewerber*innen aus Drittstaaten sind jene Personen die Staatsbürger*innen eines Drittstaates sind und die relevanten Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der FH Technikum Wien in einem Drittstaat erworben haben.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in unseren Bachelor-FAQ’s: https://www.technikum-wien.at/studieninformationen/faqs/faqs-bachelor/