Aussetzung der Beglaubigung

Die/der Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten hat per Verordnung die Vornahme von Beglaubigungen von Urkunden dieser Staaten ausgesetzt, weil keine zuverlässige Überprüfung der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit dieser Urkunden gewährleistet werden kann. Für die Dauer der Aussetzung unterliegen die Urkunden aus diesen Staaten der freien Beweiswürdigung. Das Rektorat kann im Einzelfall von der Verpflichtung zur Vorlage einzelner Unterlagen absehen, sofern die Beibringung unmöglich bzw. mit übergroßen Schwierigkeiten verbunden ist.